Elektronisches Fahrtenbuch und Finanzamt: was anerkannt wird — und was nicht

Aktenordner mit Fahrtenbuch und Umschlag mit Belegen auf einem Küchentisch am Abend

Wer „elektronisches Fahrtenbuch Finanzamt“ sucht, hat meistens eine Sorge: dass ein ganzes Jahr sorgfältiger Einträge bei der Prüfung verworfen wird. Diese Sorge ist berechtigt — Fahrtenbücher werden tatsächlich oft nicht anerkannt. Aber selten wegen des Formats. Fast immer wegen des Inhalts, wegen des Zeitpunkts, zu dem er geschrieben wurde, oder weil sich Einträge nachträglich ändern ließen.

Bevor es um die Regeln geht, eine wichtige Unterscheidung, die viele übersehen: Das Fahrtenbuch fürs Finanzamt und das Fahrtenbuch, das ein Lkw-Fahrer für seine Tour führt, sind zwei verschiedene Dinge.

Wofür das Finanzamt ein Fahrtenbuch überhaupt will

Das Finanzamt interessiert sich für das Fahrtenbuch vor allem dann, wenn ein Firmenwagen auch privat genutzt wird. Dann wird der private Anteil entweder pauschal mit der 1-%-Regel versteuert oder genau über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen.

Für Lkw und Zugmaschinen gilt die 1-%-Regel nicht. Fährst du also einen Lkw für eine Spedition und nutzt ihn nicht privat, ist das steuerliche Fahrtenbuch in der Regel nicht dein Thema. Dein Fahrtenbuch dokumentiert die Arbeit — für die Firma, nicht fürs Finanzamt.

Was ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt enthalten muss

Für jede dienstliche Fahrt:

  • Datum
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
  • Reiseziel, bei Umwegen auch die Route
  • Reisezweck
  • Aufgesuchte Geschäftspartner

Privatfahrten müssen nur als Privatfahrt gekennzeichnet und mit den Kilometern eingetragen werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden gesondert ausgewiesen.

Die drei Gründe, warum Fahrtenbücher scheitern

Nicht zeitnah geführt. Das Fahrtenbuch muss laufend geschrieben werden, nicht Wochen oder Monate später nachgetragen. Einträge, die offensichtlich in einem Rutsch entstanden sind, machen das ganze Buch unglaubwürdig.

Nachträglich veränderbar. Das ist der Punkt, an dem elektronische Fahrtenbücher am häufigsten scheitern. Änderungen dürfen nicht unbemerkt möglich sein — entweder sind sie technisch ausgeschlossen, oder sie werden sichtbar dokumentiert. Eine Excel-Tabelle erfüllt das nicht; der Bundesfinanzhof hat schon 2005 (VI R 64/04) entschieden, dass ein Fahrtenbuch in einer nachträglich veränderbaren Datei nicht ordnungsgemäß ist.

Lückenhaft. Fehlende Reisezwecke, fehlende Geschäftspartner, Kilometerstände, die nicht aneinander anschließen. Schon wenige solcher Lücken können reichen, um das Fahrtenbuch insgesamt zu verwerfen.

Gibt es ein vom Finanzamt zugelassenes Fahrtenbuch?

Nein. Eine amtliche Zulassung oder ein Prüfsiegel vom Finanzamt gibt es nicht. Wenn ein Anbieter mit „finanzamtkonform“ wirbt, heißt das: Die Software bietet die nötigen Felder und verhindert unbemerkte Änderungen. Geprüft wird trotzdem immer das konkrete Fahrtenbuch — also das, was du eingetragen hast und wann.

Das ist die eigentlich wichtige Nachricht: Kein Programm macht ein schlecht geführtes Fahrtenbuch gut. Und ein zeitnah, vollständig und unveränderbar geführtes Fahrtenbuch ist die halbe Miete — egal, mit welchem Werkzeug.

Was Lkw-Fahrer daraus mitnehmen können

Auch wenn dein Fahrtenbuch nicht beim Finanzamt landet, gelten dieselben drei Prinzipien — weil sie genau das sind, was ein Fahrtenbuch in jedem Streit glaubwürdig macht:

  1. Eintragen, wenn es passiert. Kilometerstand, wenn du ihn siehst. Entladung, während du an der Rampe stehst.
  2. Abgeschlossenes bleibt abgeschlossen. Ein Eintrag, den später niemand unbemerkt ändern kann, ist ein Beweis. Einer, den jeder ändern kann, ist eine Behauptung.
  3. Vollständig statt schön. Eine Umleitung mit einem Satz Begründung ist besser als eine glatte, aber unerklärliche Kilometerzahl.

Und die Fahrtenbuchauflage?

Neben dem Finanzamt gibt es noch eine zweite Stelle, die ein Fahrtenbuch verlangen kann: die Straßenverkehrsbehörde. Nach § 31a StVZO kann sie dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegen, wenn nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden konnte, wer gefahren ist. Dann geht es nicht um Kilometer oder Steuern, sondern darum, wer wann am Steuer saß: Name und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende jeder Fahrt und die Unterschrift. Auch das ist ein anderes Fahrtenbuch mit eigenen Regeln — wenn deine Firma eine solche Auflage bekommt, sagt sie dir, wie es geführt werden muss.

Was RUNAGA Lite ist — und was nicht

RUNAGA Lite ist für die Tourdokumentation im gewerblichen Güterverkehr gebaut: Ort, Kilometerstand und Art jedes Eintrags — Beladung, Entladung, Umladung, Zoll, Werkstatt, Tanken, freie Notiz — mit automatisch gespeicherter Uhrzeit. Abgeschickte Einträge lassen sich nicht mehr ändern.

Ein steuerliches Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen ist RUNAGA Lite nicht. Es gibt keine Felder für Reisezweck und Geschäftspartner und keine Trennung in private und dienstliche Fahrten. Wenn du einen Dienstwagen privat nutzt, frag deinen Steuerberater nach einem Fahrtenbuch, das genau dafür gemacht ist.

Hol dir RUNAGA Lite

Fährst du Lkw oder Transporter für eine Firma ohne eigenes System, ist RUNAGA Lite dein Fahrtenbuch für die Tour. Es funktioniert ohne Netz, ein Eintrag dauert Sekunden, und nach Tourende geht der fertige Bericht als PDF per E-Mail an deinen Chef. Deinen Standort erfasst RUNAGA nicht.